Das Thema Datenschutz ist im Zuge der rasanten Entwicklung des Internets in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt. Denn im Netz werden sekündlich tausende Urheberrechtsverletzungen begangen. Fotos und Videos werden ohne Erlaubnis der Abgebildeten gepostet, Disney-Figuren als Aliase verwendet, Lieder nachgesungen und bei YouTube hoch geladen oder Produktbilder geteilt.
Was für den Privatuser Usus ohne schlechtes Gewissen ist, wird im geschäftlichen Bereich bereits sensibler behandelt. Dass Fotos, Bilder, Videos oder Musikstücke nicht einfach kopiert und auf der eigenen Webseite, im Blog oder den Social Media Kanälen veröffentlicht werden dürfen, ist den meisten Unternehmen und Kultureinrichtungen durchaus bewusst.
Weniger bekannt ist jedoch die Tatsache, dass auch Zeitungsartikel urheberrechtlich geschützt sind. Ein wohlwollender, die eigene Marke betreffender Artikel in der Presse berechtigt nicht zu dessen Veröffentlichung auf der eigenen Webseite. Denn Texte dürfen nur mit der Zustimmung des Journalisten bzw. des Verlages verbreitet werden. Falls der Artikel zusätzlich noch ein Bild beinhaltet, muss zudem noch die Einwilligung des Fotografen eingeholt werden. Ganz schön viel Aufwand für einen kleinen Post oder Download.
Noch spannender wird das Thema "Verwendung von Texten" allerdings in der Pressearbeit und speziell im Zusammenhang mit Pressespiegeln. Diese Sammlung aktueller Berichte – als komplette Artikel oder in Form von Ausschnitten – wird häufig für die interne Kommunikation aber auch für Werbemaßnahmen genutzt (ein Lob aus der Presse wirkt in der Regel glaubwürdiger als Selbstbeweihräucherung).
So nutzen Künstler und Kultureinrichtungen Pressespiegel beispielsweise, um nach Abschluss eines Kulturprojektes die Sponsoren über den Erfolg zu informieren. PR- und Werbeagenturen bieten ihren Kunden in Presse-Clippings gleichfalls einen Beleg der eigenen Leistung und Autoren/Verlage verwenden Auszüge aus Rezensionen für die eigene Buchvermarktung.
Rein rechtlich gesehen, ist dies allerdings mehr als kritisch. Denn laut Gesetz ist die Vervielfältigung und Verbreitung von Artikeln nur gestattet, wenn diese politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen behandeln (§49 UrhG). Berichte in Fachzeitschriften dürfen somit grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des Urhebers verwendet werden. Zudem gilt die Regelung nach §49 UrhG nur für die interne Verbreitung, also interne Pressespiegel zur Information von Geschäftsleitung, Mitarbeitern, Vereinsmitgliedern etc. Für externe Pressespiegel – Veröffentlichung auf der Webseite, Versand an Kunden u. s. w. – muss folglich stets die Einwilligung des Journalisten/Verlages und Fotografen eingeholt werden.
Bei allem rechtlichen Geplänkel dürfen darüber hinaus die Kosten nicht vergessen werden. Für die externe Nutzung von Presseartikeln werden die Konditionen direkt mit dem Urheber/Verlag abgestimmt. Die interne Verwendung gemäß §49 UrhG wird über die sogenannten Verwertungsgesellschaften geregelt. Für einen haptischen Pressespiegel ist zum Beispiel die VG Wort zuständig, für Bilder und Filme die VG Bild-Kunst. Sollen die Artikel digital verbreitet werden, ist eine entsprechende Vergütung an die PMG zu zahlen. Die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis muss sich hier wohl jeder selbst stellen.
All diese Vorschriften machen den Umgang mit Presseartikeln für Unternehmen und Agenturen in der Praxis mehr als schwierig. Und so ist zu vermuten, dass die Akteure, so sie denn überhaupt über die rechtlichen Fallstricke Bescheid wissen, diese geflissentlich ignorieren und ihre Pressespiegel und Clippings weiterhin mit Kunden, Mitgliedern, Mitarbeitern und Sponsoren teilen. Und wer will es ihnen verdenken …
Wer mehr zum Thema Datenschutz in den (Neuen) Medien erfahren will, findet bei diesen Fachleuten umfassende Informationen:
I LAW it – Blog von Rechtsanwalt Thomas Schwenke
Social Media Recht Blog – Blog der Rechtsanwälte Diercks & Dirks
Recht am Bild – Magazin rund um das Urheber- und Fotorecht
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Speikobra (Dienstag, 15 Juni 2021 11:32)
Ich finde es gut, dass diese Problematik hier aufgegriffen und die Sensibilität für das Thema erhöht wird. Vorausschauend gute und kreative Ideen mit anderen teilen erspart Ärger und ggfl hohe Abmahnkosten. Ich denke hier an den aktuellen Fall von "Jerusalema". So eine schöne Idee und so viel Ärger!!!