Mi
01
Okt
2014
Das Thema Datenschutz ist im Zuge der rasanten Entwicklung des Internets in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt. Denn im Netz werden sekündlich tausende Urheberrechtsverletzungen begangen. Fotos und Videos werden ohne Erlaubnis der Abgebildeten gepostet, Disney-Figuren als Aliase verwendet, Lieder nachgesungen und bei YouTube hoch geladen oder Produktbilder geteilt.
Was für den Privatuser Usus ohne schlechtes Gewissen ist, wird im geschäftlichen Bereich bereits sensibler behandelt. Dass Fotos, Bilder, Videos oder Musikstücke nicht einfach kopiert und auf der eigenen Webseite, im Blog oder den Social Media Kanälen veröffentlicht werden dürfen, ist den meisten Unternehmen und Kultureinrichtungen durchaus bewusst.
Weniger bekannt ist jedoch die Tatsache, dass auch Zeitungsartikel urheberrechtlich geschützt sind. Ein wohlwollender, die eigene Marke betreffender Artikel in der Presse berechtigt nicht zu dessen Veröffentlichung auf der eigenen Webseite. Denn Texte dürfen nur mit der Zustimmung des Journalisten bzw. des Verlages verbreitet werden. Falls der Artikel zusätzlich noch ein Bild beinhaltet, muss zudem noch die Einwilligung des Fotografen eingeholt werden. Ganz schön viel Aufwand für einen kleinen Post oder Download.