Dass Social Media eine lohnende Ergänzung zur Kommunikationsstrategie darstellt, ist auch in Kulturkreisen schon lange kein Geheimnis mehr. Hierzulande gibt es viele Museen, Ausstellungshäuser und Theater, die fleißig posten, bloggen und zwitschern. Doch die Interaktion auf Corporate Blogs oder Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram & Co. bedarf nicht nur einer redaktionellen Planung und Zeitinvest sondern auch einer großen Portion Verantwortung.
Vor dem Eintritt in die Social Media-Welt sollte deshalb genau festgelegt werden, welche Mitarbeiter (Pressekollegen, Kuratoren, etc.) in den ausgewählten Kanälen kommunizieren und nach welchen Grundsätzen. Denn auch wenn sich viele (Re-)Aktionen vermeintlich von selbst verstehen, kann ein Social Media-Leitfaden eine wertvolle Orientierungshilfe sein.
Auch im Internet gelten Gesetze. Vor allem im Bereich Urheberrecht kann es schnell zu Verstößen kommen. Mitarbeiter sollten deshalb genaue Handlungsanweisungen im Umgang mit Bildern und Videos erhalten. Zusätzlich sollten die AGBs der wichtigsten Social Media-Anbieter kommuniziert werden.
Es ist sinnvoll, die Mitarbeiter über die Sicherheitsrisiken im Umgang mit sozialen Netzwerken aufzuklären und sie mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen wie beispielsweise Hinweisen zu Privatsphäre-Einstellungen der genutzen Plattformen zu versorgen.
In Foren, auf Bewertungsportalen und anderen Netzwerken herrscht nicht nur traute Einigkeit. Dennoch gilt: Immer höflich bleiben und die Meinungsfreiheit respektieren. Auf keinen Fall sollten Mitarbeiter auf Provokationen unprofessionell reagieren.
Die Entscheidung für Social Media ist eine dauerhafte Aufgabe. Mitarbeiter sollte darüber informiert werden, wann und wie Beiträge und Informationen geteilt und in welchem Zeitrahmen auf Kommentare und Kritik geantwortet werden sollte.
Social Media lebt von Authentizität. Wer Fehler zugibt, zeigt sich menschlich. Das steigert das Vertrauen der Besucher.
Social Media-Regeln sollten aber nicht allein für diejenigen Mitarbeiter aufgestellt werden, die mit der Betreuung der sozialen Netzwerke beauftragt sind. In vielen Fällen twittern, teilen und posten Mitarbeiter nämlich auch im privaten Umfeld. Und das kann Auswirkung auf den jeweiligen Kulturbetrieb haben, wenn der Autor eines Beitrags in seiner Rolle als Mitarbeiter wahrgenommen wird. Eine private Äußerung kann dann schnell als offizielle Botschaft missverstanden werden.
Transparenz ist oberstes Gebot. Mitarbeiter sollten sich bei der Nutzung von Social Media-Kanälen auch als solche zu erkennen geben. Eine persönliche Äußerung sollte deutlich kenntlich gemacht werden, z. B. mit der Formulierung "ich" statt "wir".
Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Auch hier gilt die Verschwiegenheitspflicht wie sie im Arbeitsvertrag festgehalten ist.
Social Media Guidelines dienen als hilfreiche Orientierung im Social Media-Kosmos, sind aber kein Gesetz. Sie sollten vielmehr als Schutz für Mitarbeiter und Kulturbetrieb betrachtet und als solcher gehandhabt werden. Individuelle auf die Besonderheiten der jeweiligen Kultureinrichtung angepasste Richtlinien sind deshalb hilfreich.
Eine spannende Zusammenstellung zu internationalen Social Media Guidelines aus dem Kulturbereich hat Christian Gries in seinem Blog veröffentlicht.
Der Branchenverband BITKOM stellt ein PDF zum Download zur Verfügung mit Tipps zur Erstellung von Social Media Guidelines.
Eine bunte Mischung an Social Media Guidelines unterschiedlicher deutscher Institutionen, Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen hat der Infoblog Arbeit und Leben 2.0 zusammen gestellt.
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